Kreisfachberatung - Aufgaben

„Grün unser Beruf“. So lautet der Titel einer Broschüre der Bayer. Gartenbauberater und trifft den Nagel auf den Kopf. Die Liebe zu Pflanzen. Die Aufregung und Spannung, Neues zu planen. Zu erleben, wie Pflanzen sich entwickeln. Aber auch Kulturgut zu erhalten und weiterzugeben mit dem Ziel, unsere Lebensqualität zu verbessern. Das hohe Ansehen des Gartenbaues und der Gartenbauvereine in der Öffentlichkeit. Die Freude, mit Menschen gestalten zu dürfen. Dies alles ist mehr als nur ein „Job“ und gibt der Tätigkeit des Kreisfachberaters stets Genugtuung und Befriedigung. Die Kreisfachberatung in Bayern ist die Schnittstelle zwischen Behörden, Kommunen, Planern, Verbänden und Bürgern in Fragen Gartenkultur und Landespflege.

Im Landkreis Würzburg sind die Aufgaben der kommunalen Fachberatung vielfältig und mit der Geschäftsführung des Kreisverbandes für Gartenkultur und Landespflege gekoppelt.

Der vom Bayer. Landkreistag veröffentlichte sehr umfangreiche Aufgabenrahmen der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege stellt keine verbindliche Zuständigkeitenregelung dar. Er ist jedoch Richtlinie für die in Artikel 51 Abs. 3 Nr. 3 Landkreisordnung (LKrO) festgelegte Pflichtaufgabe der Landkreise „Gartenkultur und Landespflege unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften zu fördern“.


Aufgabenrahmen

  1. Grünordnung und Planung
  2. Private Grünflächen und Gärten
  3. Betreuung gartenbaulicher Organisationen, Fort- und Weiterbildung
  4. Landschaftspflege und Naturschutz
  5. Gutachten und Statistik

Kreisfachberater sind in den unterschiedlichsten Bereichen tätig, doch eines haben alle gemeinsam: ihre Liebe zum Beruf.

Ihre Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege im Landratsamt Würzburg

Jessica Tokarek